Neues Pflegeberufegesetz - Generalistische Pflegeausbildung
Der Bundestag hat am 22.06.2017 das neue Pflegeberufegesetz beschlossen. Kernpunkt dabei ist die „Generalistische Ausbildung“. Daneben soll es aber auch noch – zumindest auf Zeit - die klassische Altenpflege und die Kinderkrankenpflege geben. >mehr
Die wichtigsten Eckpunkte:
Alle Pflegeberufe absolvieren eine zweijährige gemeinsame Grundbildung, an deren Ende eine Art „Zwischenprüfung“ stehen soll. Den Ländern wird es so ermöglicht, die bis dahin erworbenen Fähigkeiten im Rahmen einer Pflegehelferausbildung anzuerkennen. Das Bestehen der Zwischenprüfung ist aber keine Voraussetzung, um die Ausbildung weiterführen zu können.
Nach der Zwischenprüfung entscheiden die Auszubildenden,
- ob sie die Ausbildung eben schon nach zwei Jahren als „Pflegeassistent“ beenden – hier ist ein Bestehen der Zwischenprüfung notwendig
- ob sie die generalistische Ausbildung mit Schwerpunktbildung (!) im dritten Jahr zu Ende führen und damit in allen Pflegebereichen einsetzbar sind – die Berufsbezeichnung Gesundheits-und Krankenpfleger entfällt zugunsten der generalistischen Pflegeberufsbezeichnung „Pflegefachfrau/ -mann“
- ob sie ihre Ausbildung dann in der Altenpflege oder aber in der Kinderkrankenpflege im dritten Jahr fortsetzen und mit der bisherigen Berufsbezeichnung „Altenpfleger/-in“ bzw. „Kinderkrankenpfleger/-in“ abschließen. Dann sollen sie auch nur dort einsetzbar sein – keine europäische Anerkennung.
Beginn 2020. Nach fünf Jahren soll die Zahl der jeweiligen Abschlüsse geprüft werden. Liegt die Zahl der generalistischen Abschlüsse im Schnitt bei über 50 %, soll die Wahlmöglichkeit Alten- bzw. Kinderkrankenpflege gänzlich abgeschafft werden und nur noch die Generalistische Ausbildung möglich sein. Ausgewertet sollen jedoch nur die Schulen, welche Wechselmöglichkeiten bieten.
Alle Ausbildungen sollen aus einem gemeinsamen Ausbildungstopf finanziert werden.
Es liegt auf der Hand. dass die Umsetzung sowohl in den Schulen als auch in den Ausbildungseinrichtungen einen nicht unerheblichen Organisations- und Planungsaufwand erfprdern dürfte.